Wer bezahlt die Tagespflegeperson?
Grundsätzlich: Das Jugendamt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Rechtliche Anspruch auf eine Förderung für Kindern zwischen 1 und 3 Jahren unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern
- ab 3 Jahren ist die Erwerbstätigkeit oder Ausbildung, Schule, Studium, Fortbildung der Eltern Voraussetzung
- Der Betreuungsbedarf muss mindestens 21,5 Stunden/Monat bzw. 5 Stunden/Woche umfassen
Genauere Infos finden sie im Merkblatt des Kreisjugendamtes.
Eltern bezahlen einen Kostenbeitrag an das Jugendamt, der von 3 Faktoren abhängig ist:
- Anzahl der Betreuungsstunden
- Höhe des Einkommens
- Alter des Kindes (U3 oder Ü3)
Hier finden Sie die aktuelle Kostenbeitragstabelle. Die Formulare zur Kostenübernahme gibt es zum Download hier oder direkt beim
Kreisjugendamt
Winnender Straße 30/1
71334 Waiblingen
Tel. 07151 / 501-0
Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar!