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Wer bezahlt die Tagespflegeperson?

Grundsätzlich: Das Jugendamt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Rechtliche Anspruch auf eine Förderung für Kindern zwischen 1 und 3 Jahren unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern
  • ab 3 Jahren ist die Erwerbstätigkeit oder Ausbildung, Schule, Studium, Fortbildung der Eltern Voraussetzung
  • Der Betreuungsbedarf muss mindestens 21,5 Stunden/Monat bzw. 5 Stunden/Woche umfassen

Genauere Infos finden sie im Merkblatt des Kreisjugendamtes.

Eltern bezahlen einen Kostenbeitrag an das Jugendamt, der von 3 Faktoren abhängig ist:

  • Anzahl der Betreuungsstunden
  • Höhe des Einkommens
  • Alter des Kindes (U3 oder Ü3)

Hier finden Sie die aktuelle Kostenbeitragstabelle. Die Formulare zur Kostenübernahme gibt es zum Download hier oder direkt beim

Kreisjugendamt
Winnender Straße 30/1
71334 Waiblingen
Tel. 07151 / 501-0
 

Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar!