Voraussetzung für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson
Als Kindertagespflegeperson erwartet Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Sie selbstbestimmt ausüben können. Freude und Interesse an der Tätigkeit mit Kindern ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Zudem sollten Sie sich auf die jeweiligen Bedürfnisse der Kinder einstellen können und diese fördern. Für die tägliche Arbeit mit mehreren Kindern ist Belastbarkeit, Organisationsgeschick und gute Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit wichtig.
Über die konkreten formalen, organisatorischen und pädagogischen Rahmenbedingungen beraten wir Sie gerne.
Der Weg zur/zum aktiven Tagesmutter/-Vater ist für Sie kostenfrei.
Formale Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Hauptschulabschluss
- Kindgerechte Räumlichkeiten
- Ein positives erweitertes Führungszeugnis für alle Haushaltsangehörigen ab 14 Jahre
- Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Erste-Hilfe-Kurs am Kind
- Vorlage von Abschlusszeugnissen bei pädagogischen Fachkräften
- "Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens" (Zitat VwV BaWü)
Persönliche Kompetenzen
- Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
- Motivation zu Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern
- Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten, anderen Tagespflegepersonen und der persönlichen Fachberatung
- Belastbarkeit
- Engagement für die eigene, kontinuierliche Qualifizierung